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Für Beamte bleibt Tasse Kaffee straffrei

Magdeburg/MZ. Für die insgesamt 65 000 Beamten und Angestellten im Landesdienst gelten eigentlich klare Regeln. "Die Annahme von Belohnungen und Geschenken ist grundsätzlich verboten ", sagt Matthias Schuppe, Sprecher des Innenministeriums. Die Vorschrift wird aber nicht strikt durchgesetzt, räumt er ein. "Man muss auch die Kirche im Dorf lassen. Wegen einer Tasse Kaffee starten wir kein Disziplinarverfahren."

Korruption sei unter den Landesbediensteten nur eine Ausnahmeerscheinung, betont Schuppe. Im Jahr 2004 wurden wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit 14 Verfahren eingeleitet. Eine harte Linie im Kampf gegen Korruption sei zwar wichtig. "Man muss den Bediensteten aber ein gewisses Grundvertrauen entgegen bringen. Es ändert doch niemand seine Meinung, wenn ihm ein Glas Wasser ausgegeben wird", so Schuppe.

Entscheidend für eine Beurteilung sei die Situation: Bei einer Ermittlung dürften Beamte durchaus den angebotenen Kaffee trinken - "aber zwei Gläser Sekt, abends in einer Bar, das ist schon etwas anderes".

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Nickname 18.07.2005, 21.34

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24.September 2010
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